§ 90 Abs. 3 AO · Transaktionsmatrix · seit 1. Januar 2025

30 Tage. Mehr Zeit gibt Ihnen das Finanzamt nicht.

Kommt die Prüfungsanordnung, muss Ihre Transaktionsmatrix – die vollständige Übersicht aller konzerninternen Geschäftsbeziehungen – innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert vorliegen. Wer die Daten dann erst aus ERP-Systemen, Excel-Dateien und Tochtergesellschaften zusammensucht, verliert. Wir machen Ihre Intercompany-Daten dauerhaft vorlagefähig: automatisiert, nachvollziehbar, jederzeit aktuell.

Die gesetzliche Frist im Prüfungsfall
Tag 0 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Tag 30 Vorlage der Transaktionsmatrix – ohne Aufforderung

Könnten Sie heute liefern – vollständig und konsistent?

Die Daten existieren. Der Prozess fehlt.

Bei internationalen Unternehmensgruppen sind Warenströme, Dienstleistungen, Umlagen und Finanzierungen zwischen den Gesellschaften vollständig gebucht – aber nirgends als Gesamtbild verfügbar.

Verteilt über Systeme

Mehrere ERP-Systeme, ein Excel-Flickenteppich

Jede Gesellschaft bucht in ihrem System. Die konzerninterne Sicht entsteht – wenn überhaupt – manuell, einmal im Jahr, unter Zeitdruck.

Verteilt über Köpfe

Verantwortung ohne Verantwortlichen

Buchhaltung, Controlling, IT und Steuerabteilung halten je ein Puzzleteil. Niemand hält das Gesamtbild – bis die Prüfungsanordnung es verlangt.

Verteilt über Länder

Auslandsgesellschaften antworten langsam

Rückfragen über Zeitzonen, Sprachen und Zuständigkeiten hinweg kosten Wochen. Die Frist läuft trotzdem.

Was sich 2025 geändert hat

  • § 90 Abs. 3 AO Die Transaktionsmatrix ist ausdrücklich gesetzlicher Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation – eine strukturierte Übersicht aller grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen.
  • 30-Tage-Frist Vorlage ohne gesonderte Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.
  • Auch Altjahre Die Frist greift auch für frühere Steuerjahre, wenn die Prüfungsanordnung ab 2025 ergeht – rückwirkende Aufarbeitung inklusive.
  • BMF 04/2025 Die Finanzverwaltung hat Inhalt und Struktur der Matrix in einem Merkblatt konkretisiert. Erwartet wird ein belastbarer, konsistenter Datenstand – kein hastig befülltes Formular.

Vom Datenchaos zur dauerhaften Vorlagefähigkeit

Drei Phasen, klar kalkulierbar. Wir arbeiten mit Ihrer bestehenden Systemlandschaft – ohne neue Software-Plattform, ohne ERP-Wechsel.

Phase1

Intercompany Readiness Check

Analyse Ihrer Prozesse, Datenquellen und ERP-Landschaft. Frist-Szenario: Käme die Prüfungsanordnung heute – was wäre in 30 Tagen lieferbar? Ergebnis: priorisierte Digitalisierungs-Roadmap.

5.000 – 15.000 €Festpreis nach Gruppengröße
Phase2

Implementierung

Datenmodell, Anbindung der ERP-Daten, Erkennung und Zuordnung konzerninterner Buchungen, automatisierte Transaktionsübersicht mit Vorjahresvergleich, Freigabe-Workflows und Dokumentation.

20.000 – 75.000 €je nach Systemlandschaft
Phase3

Managed Service

Laufende Pflege und Aktualisierung, Monitoring neuer Gesellschaften und Beziehungen, periodische Bereitstellung in vorlagefähiger Struktur für Ihren steuerlichen Berater.

ab 750 € / Monatnach Gruppengröße gestaffelt

Klare Arbeitsteilung mit Ihrem Steuerberater

Wir liefern die Daten- und Prozessseite. Die steuerliche Würdigung bleibt, wo sie hingehört: bei Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Diese Arbeitsteilung ist fester Bestandteil unseres Modells.

Unsere Leistung
  • Datenextraktion aus ERP- und Vorsystemen
  • Bereinigung, Strukturierung, Zuordnung der Gesellschaften
  • Automatisierte Transaktionsübersicht & Änderungsverfolgung
  • Workflows: Verantwortlichkeiten, Freigaben, Historie
  • Dauerhafte Vorlagefähigkeit im Prüfungsfall
Leistung Ihres Steuerberaters / WP
  • Steuerliche Würdigung der Sachverhalte
  • Beurteilung der Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise
  • Einordnung der Aufzeichnungspflichten
  • Master File / Local File
  • Inhaltliche Freigabe gegenüber der Finanzverwaltung

Hinweis: Fuckert Consulting erbringt keine Steuerberatung und keine rechtliche oder steuerliche Würdigung. Unsere Leistung ist technisch-organisatorisch. Gern arbeiten wir direkt mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.

Wer dahintersteht

Andreas Fuckert verbindet operative Finance-Erfahrung mit Digitalisierungskompetenz: Bilanzbuchhalter, Projektcontroller und langjähriger Interim-CFO im Mittelstand. Fuckert Consulting begleitet Unternehmensgruppen bei ERP-Migrationen, Prozessautomatisierung und dem Aufbau steuerungsfähiger Finance-Strukturen – die Grundlage, auf der Intercompany-Transparenz entsteht.

Bilanzbuchhalter BAFA-gelisteter Berater ERP & Finance-Prozesse Interim-CFO-Erfahrung
Für kleinere Gruppen

Förderfähigkeit prüfen lassen

Für Unternehmen innerhalb der EU-KMU-Grenzen (bis 250 Mitarbeiter bzw. 50 Mio. € Umsatz) kann die Beratungsphase über die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst werden – das Programm läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Als BAFA-gelisteter Berater prüfen wir Ihre Förderfähigkeit im Erstgespräch gleich mit.

Landingpage Formular